Begleiteter Umgang (§ 18.3 SGB VIII)
Kinder und Jugendliche sowie Eltern und andere Umgangsberechtigte haben laut Gesetz "Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes nach § 1684 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. [...] bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden". Diese Hilfestellung leistet Familien im Fokus gGmbH in Form von Begleiteten Umgängen und Elterngesprächen. Für Begleitete Umgänge verfügen wir über ein gemütliches, kindgerecht ausgestattetes Zimmer und einen separaten Raum für Elterngespräche.