Familien im Fokus gGmbH
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Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)

Gemäß §30 SGB VIII sollen "der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer [...] das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung der sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern." Hierzu gehören Maßnahmen zum Training der Sozialkompetenz, Integration ins soziale Umfeld, aber auch freizeitpädagogische Aktivitäten und Kontakt mit der Schule oder Ausbildungsstätte. Bei älteren Jugendlichen kommen hierzu die Unterstützung bei Ämtergängen und ggf. der Führung eines eigenen Haushaltes.


Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Anders als der Erziehungsbeistand soll die "Sozialpädagogische Familienhilfe [...] durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie." Somit kann sich die Arbeit auf einzelne oder alle Familienmitglieder konzentrieren. Wie bereits erwähnt, betont der Gesetzgeber die Hilfe zur Selbsthilfe.


Aufsuchende Familientherapie (§ 27.3 SGB VIII)

Ambulante Hilfen zur Erziehung umfassen auch die "Gewährung [...] therapeutischer Leistungen" wie z.B. einer aufsuchenden Familientherapie. Hierbei wird in respektvollen und wertschätzenden Einzel-, Paar- und Familiengesprächen (zwischen-)menschliches Verhalten ohne Schuldzuweisungen verständlich gemacht und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet. Die Familien im Fokus gGmbH bietet Ihnen ein Team systemisch arbeitender Therapeuten zur Unterstützung an.